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Als vor gut einem Jahr letztmals eine Homeoffice-Pflicht galt, hielt der Bund klar fest, dass die Arbeitgeber nicht verpflichtet seien, die Heimarbeitskosten zu tragen. Diese Klausel ist nun aus der Verordnung verschwunden. Die Gewerkschaften legen das zugunsten der Angestellten aus: Wo nötig, müssten die Betriebe ihrem Personal die Auslagen nun abgelten. Beim Arbeitgeberverband will man weiterhin nichts von einer Pflicht wissen. Man suche aber mit den Angestellten weiterhin nach individuellen Lösungen.
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