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Unter diesen Umständen könne er sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen: So sagte es der Hausarzt einem säumigen Prämienzahler im Kanton Aargau. Der Mann hat seit zwei Jahren Ausstände bei der Krankenkasse und steht auf der sogenannt Schwarzen Liste des Kantons; er hat also nur noch Anspruch auf medizinisch zwingend notwendige Behandlungen. Doch die Information des Arztes war falsch: Auch Personen, die mit Zahlungen an die Krankenkasse im Rückstand sind, können sich kostenlos gegen Covid-19 impfen lassen. Die Kosten tragen wie bei allen anderen Versicherten die Krankenkassen.
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